MITTEILUNGEN AN DIE CLUBMITGLIEDER

1) Zur Subventionskontrolle muss eine ordnungsgemäße Mitgliederliste Beginn 2018 erstellt werden. Wenn es Änderungen in deinen Personalien gegeben hat (Adresse, Telefonnummer oder Mailadresse) oder du ein neues Clubmitglied bist, diese Änderung Ellen Goffart per e-Mail (ellengoffart@skynet.be) mitteilen.


2) Die Duathlon-, Aquathlon- und Triathlonlizenz wird von jedem Mitglied selbst bezahlt. Das Antragsformular findet ihr auf folgender Internetseite: www.lbftd.be (Documents  Athlètes  Demande de licence LBFTD. Das ausgefüllte Formular  + digitales Passfoto + ärztliche Fähigkeitsbescheinigung muss vor Ende Februar 2016 an Magda Lechat gesandt werden.

 

Mitglieder ab 40 müssen jedes Jahr eine ärztliche Fähigkeitsbescheinigung vorweisen, alle unter 40  müssen alle 4 Jahre diese Bescheinigung vorweisen!

 

Die Versicherung tritt erst in Kraft, wenn der Lizenzbeitrag auf das Konto der LBFTD eingegangen ist.

 

Die geforderte Untersuchung  zum Erhalten der Lizenz  kann bei Dr. Jenniges ODER im Institut Malvoz in Lüttich (04/3447711) . Bitte direkt einen Termin anfordern, Untersuchung noch im Dezember erledigen, damit ihr direkt ab Januar versichert seid!!!

Evt. Transfers müssen zwischen dem 15. Dezember 2017 und dem 15. Januar 2018 der Federation gemeldet werden.

 

Alle Clubmitglieder ohne Lizenz können eine persönliche Unfallversicherung bei der LBFDT abschließen (bei Ellen melden).

 

Jedes aktive Mitglied, welches seinen Mitgliedsbeitrag ordnungsgemäß bezahlt hat und in die Mitgliederliste aufgenommen wurde, ist während des Trainings versichert (nicht im Wettkampf!!!).


3) Bei Wettkampf-Einschreibungen den Club wie folgt angeben:

 

Laufwettkampf (ob Läufer, Duathleten oder Triathleten):

SCBUTG (alles zusammen schreiben!!!)

 

Duathlon, Aquathlon oder Triathlon:  

SCBTRI (alles zusammen schreiben!!!)


4) Voraussetzungen für eine Teilrückerstattung der Wettkampfgelder 2017: 

 

Das Formular (siehe Clubheft) muss vor dem 01. Februar 2018 bei Alexa Dahmen

(Gartenstraße 11 A - 4750 Elsenborn) abgegeben werden.

 

Rückerstattung nur bei aktiver Mithilfe im Verein (Training, Organisation und jede andere tatkräftige Hilfe) und bei Wettkampfteilnahme in Clubkleidung!

 

Zur Berechnung der Rückerstattung der Teilkosten bei Beteiligung an Wettkämpfen gibt es 2 Möglichkeiten:

 

Damit die Jogger, die eine aktive Mithilfe im Verein geleistet haben, eine angepasste Rückerstattung erhalten (da die Einschreibegebühren im Gegensatz zu den Triathleten sehr niedrig sind), können sie

 

1) entweder die Einschreibegebühren angeben

 

2) oder die Fahrten angeben.  Die Fahrtentschädigung für den Chauffeur wird mit 25 Cent pro Km Hinfahrt berechnet, und zwar im Umkreis ab mindestens 40 Km und höchstens 300 Km vom Abfahrtort bis zum Wettkampfort. Diese   Regel tritt nur in Kraft, wenn Fahrgemeinschaften von mindestens 3 aktiven Teilnehmern gebildet wurden.

 

Die Jugendlichen bezahlen ihre Einschreibegebühren und Fahrten selbst (genau wie die Erwachsenen). Sie erhalten, genau wie die Erwachsenen, eine Teilrückerstattung der Fahrtunkosten oder der  Einschreibegebühren, wenn  eine aktive Mithilfe bei Veranstaltungen geleistet wurde.


5) Um den Bekanntheitsgrad des Clubs zu steigern und den Stellenwert des Ausdauersports in der hiesigen Lokalpresse zu unterstreichen, wäre es gut,  Presseberichte mit den Ergebnissen unserer Clubmitglieder zu veröffentlichen.

 

Dazu sollen die Clubmitglieder jedoch Eigeninitiative ergreifen, Infos oder einen Bericht verfassen und ihn an

das Grenz-Echo (Martin Brodel)  Martin.Brodel@gmx.net  oder sport@grenzecho.be schicken! Wenn möglich ein Foto mitschicken.  Ein  Bericht  muss also spätestens 3 Tage nach dem Wettkampf eingereicht werden.

 

Der BRF veröffentlich gerne Wettkampfresultate, wenn sie direkt nach dem Wettkampf mitgeteilt werden:  sport@brf.be.