MITTEILUNGEN AN DIE CLUBMITGLIEDER

1) Vom Verein organisierte Veranstaltungen:

 

   * 07/11/2025: Vereinsabend in der "Skihütte Mertens", Rocherath

   * 27/03/2026: Generalversammlung im "Café des Sports", Bütgenbach

   * 25/04/2026: Halbmarathon, 12Km-Lauf, Jugendlauf und Kinderläufe

   * 14/06/2026: Triathlon-Sprint

   * 21/07/2026: 34. Runde vom See mit Jugendlauf und Kinderläufen im Rahmen des Sommerfestes der

                              IG Bütgenbach


2)  Jedes Clubmitglied verpflichtet sich dazu:

 

*  dem SC Bütgenbach bei selbstorganisierten Veranstaltungen unter die Arme zu greifen und den Club somit zu unterstützen. Nur so kann eine erfolgreiche Veranstaltung stattfinden. Falls ein Elternteil oder das Kind verhindert sein sollten, bitten wir einen Ersatz zu suchen. Es werden zu gegebener Zeit alle Informationen mitgeteilt.

 

*  bei Wettkämpfen aus Respekt vor unseren Sponsoren die Clubkleidung zu tragen.

 

*  bei Einschreibungen folgende Angaben zu machen:

    -  SCBUTG für Laufwettkämpfe und Skirennen.
    -  SCBTRI für Duathlon, Aquathlon oder Triathlon.


3) Die Skilizenz ist im Clubbeitrag inbegriffen und muss bei Helmut Henz angefragt werden.


4) Zur Subventionskontrolle muss eine ordnungsgemäße Mitgliederliste Beginn jeden Jahres erstellt werden. Wenn es Änderungen in deinen Personalien gegeben hat (Adresse, Telefonnummer oder Mailadresse) oder du ein neues Clubmitglied bist, diese Änderung bitte per e-Mail (scbuetgenbach@gmail.com) mitteilen.


5Jedes aktive Mitglied, welches seinen Mitgliedsbeitrag ordnungsgemäß bezahlt hat und in die Mitgliederliste aufgenommen wurde, ist während des Trainings versichert.


6) Voraussetzungen für eine Teilrückerstattung der Wettkampfgelder 2025: 

 

Das Formular (siehe Clubheft) muss vor dem 01. Februar 2026 bei Marie Wiesemes

(Hinter den Lehen 20A - 4750 Bütgenbach) abgegeben oder per Mail  (marie.wiesemes@gmail.com) gesendet werden.

 

Rückerstattung nur bei aktiver Mithilfe im Verein (Training, Organisation und jede andere tatkräftige Hilfe) und bei Wettkampfteilnahme in Clubkleidung und Einschreibung unter SC Butgenbach oder SCBTRI!

 

Zur Berechnung der Rückerstattung der Teilkosten bei Beteiligung an Wettkämpfen gibt es 2 Möglichkeiten:

 

Damit die Jogger, die eine aktive Mithilfe im Verein geleistet haben, eine angepasste Rückerstattung erhalten (da die Einschreibegebühren im Gegensatz zu den Triathleten sehr niedrig sind), können sie

 

1) entweder die Einschreibegebühren angeben

 

2) oder die Fahrten angeben.  Die Fahrtentschädigung für den Chauffeur wird mit 25 Cent pro Km Hinfahrt berechnet, und zwar im Umkreis ab mindestens 40 Km und höchstens 300 Km vom Abfahrtort bis zum Wettkampfort. Diese   Regel tritt nur in Kraft, wenn Fahrgemeinschaften von mindestens 3 aktiven Teilnehmern gebildet wurden.


7) Um den Bekanntheitsgrad des Clubs zu steigern und den Stellenwert der Ausdauersports in der hiesigen Lokalpresse zu unterstreichen, wäre es gut, Presseberichte mit den Ergebnissen unserer Clubmitglieder zu veröffentlichen.

 

Dazu sollten die Clubmitglieder jedoch aus eigener Initiative Infos oder Berichte, wenn möglich mit Foto und spätestens 3 Tage nach dem Wettkampf, an die Sportredaktion des Grenz-Echo oder an Martin Brodel senden.

 

Auch der BRF veröffentlich gerne Resultate, wenn sie direkt nach dem Wettkampf mitgeteilt werden.

 

Ebenfalls könnt ihr Norbert Küpper zwecks Veröffentlichung über eure  Teilnahme an Wettkämpfen informieren.